Insolvenzrecht
Wenn`s brenzlig wird.

Und wenn es doch mal hakt, begleiten wir auch im Insolvenzrecht. Wir beraten in der Phase „fünf vor zwölf“, unterstützen beim Insolvenzantrag und bereiten besonders gern Eigenverwaltungsverfahren vor. Ziel: wieder handlungsfähig werden und nicht nur reagieren!

"Fünf vor 12"
 

Krisenfrüherkennung, Frühwarnsysteme und Risk-Monitoring sind starke Instrumente für ein effektives Unternehmensmanagement. 

Doch was tun, wenn sich wirklich eine Unternehmenskrise abzeichnet? 

Ob fünf vor oder viertel vor 12 – Sie erkennen die Herausforderung am Horizont und suchen nach Lösungen? Gemeinsam entwickeln wir Handlungsoptionen für ihre konkrete Situation. 

 

Unterstützung beim Insolvenzantrag

"Der Schuss muss sitzen!"

Aber was ist wichtig bei der Erstellung eines Insolvenzantrags?

Wenn ein Unternehmen den Schritt in die Insolvenz gehen muss, ist eine professionelle Vorbereitung entscheidend. Wir unterstützen bei der Erstellung des Insolvenzantrags und begleiten Sie im Verfahren mit unserer ganzen Expertise im Insolvenzrecht. 

Eine Insolvenz ist ein einmaliger und schwerer Schritt. Gut, wenn Sie dabei jemanden an Ihrer Seite haben, der weiß, worauf es ankommt.

 

 

Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenregie, Sanierung in eigener Verantwortung oder Schutzschirmverfahren – all diese Begriffe stehen für ein starkes Instrument des Insolvenzrechts: das Eigenverwaltungsverfahren.

Es ermöglicht Unternehmer*innen, auch beim Schritt in die Insolvenz handlungsfähig zu bleiben und die Kontrolle im ‚Driver’s Seat‘ zu behalten. Häufig ist dies sogar die beste Lösung für Gläubiger. 

Uns ist wichtig: Dieses Verfahren soll nicht nur großen, sondern auch kleineren Unternehmen offenstehen. Melden Sie sich bei uns – gemeinsam prüfen wir, ob es die richtige Option für Ihre Restrukturierung und Sanierung ist.

Ist mein Mandant in der Krise?

Auch für Steuerberater:innen sind Krisen ihrer Mandanten unangenehm, wenn nicht herausfordernd. Sie erkennen oft frühzeitig, dass sich eine kritische Lage anbahnt, stehen jedoch selbst in einem Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Haftungsrisiko. Einerseits sind sie verpflichtet, auf insolvenzrechtliche Antragspflichten hinzuweisen – andererseits möchten sie ihren langjährigen Mandanten gerade in dieser schwierigen Phase nicht allein lassen.

In solchen Situationen ist fundiertes, praxisnahes Expertenwissen im Insolvenzrecht gefragt.  Wir sehen unsere Aufgabe hier darin, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig alle Beteiligten vor rechtlichen Fallstricken zu bewahren. 

Unser Leistungsspektrum im Insolvenzrecht

Begleitung in akuten Unternehmenskrisen mit Fokus auf Fortführung, Sanierung und Schutz vor persönlicher Haftung.

  • Prüfung der Insolvenzreife und Analyse rechtlicher Handlungsspielräume
  • Begleitung durch "heiße Phasen" - risikoreiche Phasen des Unternehmens begleiten wir, um persönliche Haftung der Geschäftsleiter zu vermeiden
  • Entwicklung von Restrukturierungsstrategien unter Einsatz insolvenzrechtlicher Instrumente (z. B. Eigenverwaltung, StaRUG, Insolvenzplan, Sanierungsplan)
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung von Insolvenzanträgen
  • Vorbereitung und Begleitung von Eigenverwaltungsverfahren – auch als Generalhandlungsbevollmächtigte
  • Juristische Ansprechpartnerin für Steuerberater:innen, die bei Mandant*innen eine Krise erkennen
  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden in Steuerkanzleien durch praxisnahe Seminarformate
  • Beratung zur Haftungsvermeidung und Sparringspartnerin für Steuerberaterinnen oder Anwälte ohne insolvenzrechtliche Spezialisierung
  • Unterstützung bei der Akquise insolventer Unternehmen: Sie möchten ein Unternehmen vom Insolvenzverwalter kaufen? Wir begleiten Sie dabei!

Das Ziel: Unternehmen rechtssicher durch die Krise führen – mit Augenmaß, Erfahrung und einem klaren Fokus auf wirtschaftliche Stabilität.

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