Steuerrecht
Schnittstelle zu Steuerberaterinnen
Im Steuerrecht arbeiten wir am liebsten eng mit Steuerberater:innen zusammen. Clevere Gestaltungsideen rechtssicher umsetzen – so wie sie gedacht waren. So entsteht aus Zusammenarbeit echter Mehrwert.
Gerade bei Umstrukturierungen aus operativen oder steuerlichen Gründen – etwa bei der Gründung von Holdinggesellschaften, der Ausgliederung von Tochtergesellschaften oder bei Verschmelzungen – sind Steuerberater oft die treibende Kraft. Sie verfügen über tiefgehendes Fachwissen und langjährige Erfahrung, um für ihre Mandanten die steuerlich optimale Struktur zu entwerfen.
Die Umsetzung dieser Struktur im Gesellschaftsrecht erfolgt dann meist durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Problematisch wird es, wenn die juristische Seite das steuerliche Konzept nicht mitdenkt: Wird die rechtliche Gestaltung isoliert umgesetzt, können steuerliche Vorteile verloren gehen – oder im schlimmsten Fall neue steuerliche Belastungen entstehen, die vermeidbar gewesen wären.
Entscheidend ist daher die enge Verzahnung von steuerlicher Konzeption und rechtlicher Umsetzung. Hier liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerrecht: Wir erkennen die Systematik, die Steuerberater:innen vorgesehen haben, und setzen sie rechtssicher, steuerlich korrekt und wirtschaftlich sinnvoll um.
Unser Leistungsspektrum im Steuerrecht
- Umsetzung von steuerlichen Gestaltungsideen
- Unterstützung von Steuerberaterinnen mit Mandanten in der Krise
- Erkennen von Krisenmerkmalen bei Mandanten
- Schulung von Mitarbeitern zum richtigen Umgang mit kriselnden Mandanten
- rechtssicheres Hinweisschreiben, § 102 StaRUG
- anfechtungssichere Rechnungslegung
Das Ziel: Die Begleitung von Unternehmen und deren steuerliche Berater:innen bei der rechtlichen Umsetzung steuerlicher Gestaltungsideen – präzise, wirtschaftlich und mit Blick auf die Gesamtstruktur
NICHT im Fokus stehen: Erklärungsberatung, also Unterstützung bei Steuererklärungen, Steuerstreitigkeiten oder Beratungen im Bereich der Steuerfahndung oder des Steuerstrafrechts. Gern empfehlen wir in diesen Angelegenheiten den Kollegen Nils Knothe-Schindler.
